Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Onlinelehrgang am 30.8.2023
von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr

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Leitern Tritte Fahrgerüste

Unfälle zu vermeiden, steht beim Arbeitsschutz an erster Stelle.
Die regelmäßige Überprüfung und Wartung der technischen Geräte sowie der Arbeitsbedingungen tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.

Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Unser Onlinekurs richtet sich unter anderem an alle Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Handwerker, Hausmeister, Logistiker, Konstrukteure u.v.a.m.

Der Kurs vermittelt Ihnen Kenntnisse über die Funktion, die Beschaffenheit und die Notwendigkeit zur regelmäßigen Prüfung, sowie die notwendigen rechtlichen Grundlagen und das entsprechende Fachwissen.

Die zu befähigende Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Abs. 6 BetrSichV eine themenbezogene berufliche Bildung und Erfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Nach abschließender Prüfung des erworbenen Wissens erhält der Teilnehmer das Zertifikat "Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten" und ist befähigt die Prüfung eigenständig vorzunehmen, zu dokumentieren und ist in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Tritt- und Leiternprüfung selbst festzulegen.

Die Kosten für diesen Workshop belaufen sich pro Teilnehmer auf

                                                     160,00 € netto.

Wir bitten Sie, sich über den unten angefügten Link anzumelden. Sie erhalten dann rechtzeitig den Einwahllink sowie die notwendigen Unterlagen zum Workshop zugesandt.
Anmeldeschluss ist der 18.8.2023. 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Melden Sie Ihre zukünftigen Leiternprüfer gleich an!

Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Ausbildung kurzfristig abzusagen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Schulungsmaßnahme.
In diesem Falle entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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